Werbemitteletat

Werbemitteletat

Der Werbemitteletat jeder Landesjugend beträgt 1.000 Euro pro Jahr. Dieser Betrag kann von allen gegründeten Jugendgruppen genutzt werden.

Die/der jeweilige Jugendleiter_in kann unter Absprache mit der Landesjugendleitung Werbematerialien bestellen, um die ASJ bekannt zu machen und Mitglieder zu werben.

Die Bestellung einer lokalen ASJ-Gliederung muss in Absprache mit der Landesjugendleitung erfolgen.

Die Landesjugendleitung entscheidet über die Höhe des Betrages, für den die jeweilige lokale ASJ-Gliederung die Materialien bestellen kann. Die für jedes Bundesland zur Verfügung stehende Summe in Höhe von 1.000,- Euro soll so aufgeteilt werden, dass alle lokalen Gliederungen Waren Produkte aus dem Werbemitteletat beziehen können.

Sofern Artikel zu einer höheren, als von der Landesjugendleitung aus dem Werbemitteletat bewilligten Gesamtsumme bestellt werden, bitten wir darum zwei separate Bestellungen vorzunehmen. Die eine Bestellung soll dann über die aus dem Werbemitteletat genehmigte Summe, die zweite Bestellung über den Restbetrag aufgegeben werden.

Dort wo es keinen Landesjugendleitung gibt, entscheidet das Bundesjugendbüro über die Bestellungen.

Folgendes ist zu beachten:

  1. Die Regelung nach der über den Werbeetat Streuartikel-Artikel nur bis zu 5,00 Euro Stückpreis angefordert werden können, ist aufgehoben.
  2. Die Werbemittel können mit Hilfe des Bestellformulars auf dieser Web-Seite bestellt werden.
  3. Über Abweichungen von dieser Regelung entscheidet der Bundesjugendvorstand.
  4. Die Werbeartikel dürfen nicht für kommerzielle Zwecke genutzt werden.

Bestellungen, die nach dem 30.11. eines Jahres eingehen, können aus dem Werbemittel diesen Jahres nicht mehr bedient werden.

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